Abmahnschutz

Definition Haftungsausschluss

Jeder, der ein Geschäft, ob als Niederlassung oder im Internet betreibt, muss für sein Tun haften. Dazu zählen Rechtsmängel genauso wie Schadenersatzansprüche oder Sachmängel. Um sich genau davor zu schützen, gibt es den Haftungsausschluss. In der Regel wird er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen platziert, die meistens auch bei geschäftlichen Dingen und Käufen Grundlage der jeweiligen abgeschlossenen Verträge sind.

Der Haftungsausschluss kann aber auch in bestimmten Fällen einzelvertraglich geklärt werden. Bei einer GmbH gilt die Haftung nur für das Stammkapital, bei einigen Geschäftszweigen sogar nur im Falle von grober Fahrlässigkeit. Wer in einem Schadensfall haftet, muss ebenfalls vorher im Haftungsausschluss geregelt werden. Nach neuem EU-Recht müssen inzwischen auch private Verkäufer, die ihre Ware im Internet anbieten, auf fehlende Haftung hinweisen. Doch nicht allein der schriftlich verfasste Haftungsausschluss zählt, sondern vor allem die richtige Haftungsausschluss Formulierung.

Die richtige Formulierung

Private Verkäufer, selbst wenn sie nur gelegentlich verkaufen, brauchen lediglich mit nur ein oder zwei Sätzen auf den Haftungsausschluss hinweisen. Dieser kann wie folgt lauten: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung." "Ich schließe jegliche Haftung für Sachmängel aus" kann auch verwendet werden. Um dies noch zu unterstreichen, sollte darunter folgender Zusatz stehen:" Die Haftung auf Schadenersatz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt ungerührt." Unternehmen und andere Händler sollten in ihren Haftungsausschluss unbedingt wichtige Punkte einbauen. Diese sind unter anderem:

  • Inhalte der Angebote oder Dienstleistungen
  • Verweise und Links
  • Urheber- und Kennzeichenrecht
  • Datenschutz
  • Nutzung von Cookies (wenn Geschäfte online betrieben werden)
  • Facebook oder Twitter Rechtsgrundlagen (sofern der Betreiber diese Plattformen unterstützend zum Verkauf nutzt)
  • Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses
  • Juristisch abgesichert

Auch Rechtsanwälte, Banken und Ärzte müssen sich mit einem Haftungsausschluss absichern. Sie formulieren gern und folgerichtig mit Sätzen wie "Alle Angaben sind ohne Gewähr", "Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben", "Die Inhalte dieser Seiten dienen lediglich der Information, sie stellen keine Rechtsberatung dar", "Eine individuelle Beratung erfolgt nur in eine unserer Bankfilialen, daher übernehmen wir keine Haftung für sämtliche Webseiten."

Nur mit der richtigen Haftungsausschluss Formulierung ist man tatsächlich gut abgesichert und kann mit guten Gewissen, wenn es sich nicht vermeiden lässt, zur Gerichtsverhandlung gehen.



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